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Kosten

Unabhängig von der Art der Versicherung und der in Anspruch genommenen Leistung stelle ich Ihnen die stattgefundenen (psychotherapeutischen) Leistungen gemäß der GOP/GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. für Ärzte) mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Steigerungssatz quartalsweise in Rechnung.

Private Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Die probatorischen Sitzungen (also die ersten fünf Termine) werden dabei ohne vorher einen Antrag stellen zu müssen, erstattet. So können Sie direkt und ohne bürokratischen Aufwand mit diesen Terminen starten. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen für eine Psychotherapie (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Jahr) unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragstellung (nach den probatorischen Sitzungen) je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte zusätzlich bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.
Die Rechnung ist zunächst privat zu bezahlen und kann bei der Krankenversicherung zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.

Beihilfestellen

Psychotherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind bei der zuständigen Beihilfestelle von dem*der Versicherten anzufordern. Die probatorischen Sitzungen (also die ersten fünf Termine) werden dabei ohne vorher einen Antrag stellen zu müssen, erstattet. So können Sie direkt und ohne bürokratischen Aufwand mit diesen Terminen starten.
Die Rechnung ist zunächst privat zu bezahlen und kann bei der Beihilfestelle und der zusätzlichen Krankenversicherung zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge übernimmt die Kosten für die Psychotherapie in meiner zivilen Praxis. Die Kostenübernahmeerklärung ist vorab vo dem*der Versicherten einzuholen und zum ersten Termin mitzubringen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Truppenärztin oder Ihren Truppenarzt um diese zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt nach dem 2,2-fachen Steigerungssatz, GOÄ/GOP, direkt mit der freien Heilfürsorge, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Selbstzahler

Bei mir besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Sitzungen selbst zu tragen. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen, kann in bestimmten privaten Lebenssituationen sinnvoll sein. Abweichend von der quartalsweisen Abrechnung ist auch ein monatlicher Abrechnungsturnus wählbar. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.
Als Selbstzahler*in sind Sie frei von bürokratischen Antragstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Die Rahmenbedingungen wie Sitzungslänge, Rhythmus und Anzahl der Sitzungen können individuell besprochen und festgelegt werden.

Coaching

Coaching ist keine Heilbehandlung, somit keine Leistung der Krankenversicherungen und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt, sofern die Kosten nicht von Ihrem*r Arbeitgeber*in getragen werden. Der Preis für ein Coaching ist angelehnt an die GOP/GOÄ (siehe oben) und wird individuell je nach Art und Umfang des Coachings vereinbart.
Bei einem beruflichen Coaching kommen die Arbeitgeber in der Regel für die Kosten auf. Bitte wenden Sie sich deshalb vor dem Beginn des Coachings an Ihre*n Arbeitgeber*in.
Beachten Sie, dass Sie die Kosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen können!

Beratung

Beratung ist keine Heilbehandlung, somit keine Leistung der Krankenversicherungen und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.

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